Nutzungsbedingungen

für Homework (Web, Mobile-App und Klassenanzeige) · Stand: Oktober 2026

1. Anbieter und Geltung

Homework wird von Huskey, Schweiz(info@huskey.ch) betrieben. Diese Bedingungen gelten für alle, die Homework nutzen. Mit Schulen getroffene Vereinbarungen (z. B. Lizenz oder Auftragsbearbeitung) gehen vor.

2. Leistung

Homework ist ein Werkzeug für Lehrpersonen: Aufgaben und Abgaben verwalten, Unterricht planen, einen Kalender führen, die Klassenanzeige steuern und weitere Module. Welche Module zur Verfügung stehen, bestimmt die Lizenz der Schule. Wir entwickeln Homework laufend weiter und können Funktionen ändern.

3. Zugang

4. Pflichten bei der Nutzung

5. Verbundene Dienste

Verknüpfen Sie freiwillig einen fremden Dienst, etwa Google Kalender oder einen externen Kalender, gelten für diesen Dienst zusätzlich dessen eigene Bedingungen. Die Verbindung können Sie jederzeit trennen. Wie wir dabei mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

6. Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Betrieb, können aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit zusichern. Wartungsarbeiten und Störungen sind möglich. Der Abgleich mit fremden Diensten hängt auch von deren Verfügbarkeit ab.

7. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden und für Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer selbst erfassen. Homework ersetzt keine eigene Sicherung wichtiger Unterlagen.

8. Inhalte und Rechte

Was Sie in Homework erfassen, bleibt Ihres bzw. das der Schule. Sie räumen uns nur die Rechte ein, die wir brauchen, um diese Inhalte zu speichern und Ihnen anzuzeigen. Die Software selbst bleibt unser Eigentum.

9. Beendigung

Endet die Nutzung oder die Lizenz der Schule, werden die Daten nach Absprache mit der Schule gelöscht.

10. Änderungen

Wir können diese Bedingungen anpassen. Wesentliche Änderungen teilen wir rechtzeitig mit. Es gilt die hier veröffentlichte Fassung.

11. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt.